Mag.Mag. Andreas Geissler

Mag.Mag. Andreas Geißler

Psychotherapeut

I also offer therapy in English. If you are interested you can contact me at andreas@geissler-info.at and +436802390268.

Ablauf & Kosten

Dies sind die Rahmenbedingungen der Psychotherapie

Terminvereinbarung & Erstgespräch

Die wichtigste Grundlage für eine erfolgreiche Therapie ist die Beziehung und das Gefühl einer sicheren Arbeitsatmosphäre. Der erste Schritt ist, dass wir uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennenlernen. Hierbei verschaffe ich mir einen ersten Überblick über Ihre aktuelle Problemstellung und Lebenssituation. Wir werden gemeinsam herausfinden, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie der richtige Weg ist. 

Eine Einzelsitzung kostet 110 Euro pro Stunde. Eine Reduktion auf 95€ pro Stunde ist auf Anfrage möglich, sofern Sie an einer regelmäßigen Psychotherapie interessiert sind und eine Kostenreduktion benötigen. Sie können per Antrag bei Ihrer Krankenkasse 33,70 bis 50 Euro pro Stunde rückerstattet bekommen. Nähere Informationen finden Sie weiter unten.

Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, rufen Sie mich unter 0680 2390 268 an oder schreiben Sie mir an folgende Email Adresse: andreas@geissler-info.at. Oft empfiehlt es sich nach dem Erstgespräch noch ein bis zwei zusätzliche Einzelstunden zu vereinbaren, bevor über eine weitere Zusammenarbeit entschieden wird. Damit ist sichergestellt dass ausreichend Zeit vorhanden ist, um Ihre Anliegen gut abzuklären.

 
Zusammengefasst:
    • Einzelsitzungen: 110 Euro (Standardtarif) oder 95 Euro (reduzierter Tarif auf Anfrage), 50 Minuten
    • Teilrefundierung von 33,70 bis 50 Euro pro Stunde mit Krankenkasse möglich (siehe unten)
     

Rahmenbedingungen

Das können Sie von mir erwarten:
  • eine respektvolle und wertschätzende Haltung für Sie und Ihren bisherigen Lebensweg
  • eine ruhige, offene und angenehme Atmosphäre
  • einen geschützten Rahmen und absolute Verschwiegenheit (Psychotherapie unterliegt einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht)
  • eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, die stets auf Freiwilligkeit basiert
Dauer und Häufigkeit der Therapiesitzungen: wenn Sie sich für eine fortlaufende Therapie entscheiden, empfiehlt es sich zumindest 1 Mal pro Woche eine Einzelstunde zu vereinbaren. Es ist selbstverständlich auch möglich, eine andere Vereinbarung zu treffen, die auf Ihre Bedürfnisse und Lebenssituation angepasst ist.
 
 Zusammengefasst:
    • Ihre Anliegen werden mit Wertschätzung und Respekt in einem geschützten Rahmen behandelt.
    • Psychotherapeutische Behandlungen unterliegen einer gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht.
    • Psychotherapie basiert immer auf Freiwilligkeit.

 

Kostenrückerstattung durch Krankenkasse

Ein Teil der Therapiekosten kann bei vorliegen einer krankheitswertigen Störung (wie zum Beispiel einer depressiven Episode) von der Krankenkasse rückerstattet werden. Je nach Art Deiner Krankenkasse, können Sie mit einer Rückerstattung von 33,70 bis 50 Euro pro Stunde rechnen. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: https://www.psyonline.at/contents/595/psychotherapie-auf-krankenschein

Die Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei Interesse an einem Kostenzuschuss informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Üblicherweise sind folgende Schritte zu beachten:

  • Vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie, spätestens aber vor der 2. Therapiesitzung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt (= behandelnder Arzt) eine „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“.
  • Falls Sie noch keine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen haben, gewährt die Krankenkasse einen Kostenzuschuss für die ersten 10 Psychotherapie-Sitzungen. Schicken Sie hierfür die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung“ gemeinsam mit den Honorarnoten aus den Psychotherapie-Sitzungen und Ihrem Überweisungsbeleg an Ihre Krankenkasse.
  • Bei einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung über 10 Stunden hinaus muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung“ gestellt werden. Das Antragsformular können Sie sich selbst zu Beginn der Therapie besorgen und wird von mir, als Ihr behandelnder Psychotherapeut, ausgefüllt. Dieser Antrag muss von Dir rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor der 11. Stunde) gestellt werden. Die Kosten für eine psychotherapeutische Krankenbehandlung werden ab der 11. Sitzung nur dann übernommen, wenn die Kasse auf Grund dieses Antrags die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Mittels einem solchen Antrag können einmalig maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen bewilligt werden.
  • Im Falle einer längeren Krankenbehandlung ist vor Ablauf der beantragten Sitzungen rechtzeitig ein neuer Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.
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 Zusammengefasst:
  • Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (zum Beispiel depressive Episode) erhalten Sie einen Teil der Kosten rückerstattet.
  • Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung:

ÖGK (vormals GKK): 33,70€

BVAEB (vormals BVA-Versicherte): 46,60€

SVS (vormals SVA-Versicherte): 45€

SVS (vormals SVB-Versicherte): 50€

BVAEB (vormals SVB-Versicherte): 31,50€

    • Bitte holen Sie sich hierfür eine Arztbestätigung von Ihrem Hausarzt (für das Erstgespräch noch nicht notwendig).
     

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Absageregelungen

Wenn Sie eine Psychotherapiestunde nicht wahrnehmen können, haben Sie bis zu 48 Stunden im Vorfeld die Möglichkeit diese zu verschieben oder abzusagen (falls Sie mich telefonisch nicht erreichen, hinterlassen Sie mir bitte eine Sprachbox Nachricht, SMS oder Email). Geschieht Ihre Absage nicht zeitgerecht, wird die Sitzung zum vollen Stundensatz verrechnet, und es ist (für die verfallene Stunde) auch keine Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich.

Häufige Absagen und Verschiebungen verursachen für mich Kosten und Aufwand. Ich habe Verständnis dafür, dass äußere Umstände dies manchmal erfordern, aber bitte nutzen Sie diese Möglichkeit nur in dringenden Fällen. Sie haben innerhalb von einem Kalenderjahr die Möglichkeit zwei Mal einen Termin 48 Stunden im Voraus zu verschieben und die Kosten werden durch mich getragen. Ab der dritten Verschiebung verrechne ich 20€ Verwaltungsgebühr pro Verschiebung.  

 
 Zusammengefasst:
  • Sie haben bis zu 48 Stunden vor einem vereinbarten Termin die Möglichkeit diesen abzusagen.
  • Tun Sie dies nicht wird die Stunde verrechnet, denn die Zeit wurde für Sie freigehalten.
 

Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. An dritte Personen (Angehörige, behandelnde Ärzte usw.) dürfen ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Inhalte der Therapie weitergegeben werden. Eine Ausnahme besteht bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.

Kooperation

In bestimmten Fällen ist Kombination von psychotherapeutischer und medizinischer Behandlung am wirksamsten. Hier kann es sinnvoll oder nötig sein, mit einem Arzt oder Psychiater zusammenzuarbeiten.